Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Scheinfurt, bei km 21,5 mit 12 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Piezomessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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