Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, BAB 255, BAB 1, Ast 4, i.R. Süden mit 14 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Hamburg übersandt.
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