Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wiesbaden, B 455, Fort Biehler, Rtg. Mainz-Kastel wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 116 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Wiesbaden übersandt.

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