Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 55270, Schwabenheim, L 428, OE, FR Stadecken-Elsheim begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 44 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mainz übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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