In Hamburg, auf der Stresemannstraße 69, in FR stadtauswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät und Foto 44 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Hamburg übersandte Verwarnung /Anhörung

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