Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, Geveker Kamp 39, FR Davenstedter Str. die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 42 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan FM1 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 12 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes  von 50,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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