Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in München, Luise-Kiesselbach-Tunnel, Ri. Norden, Block 303, MQ3, von A 95 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Traffistar S 330 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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