Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Norderstedt, Poppenbütteler Str. Höhe Hsnr. 143, FR Norderstedt-Mitte . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, Foto 65 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Verwarnung / Anhörung

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