Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sangerhausen, Georgenpromenade, gegenüber Restaurant George die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 10 km/h, 21 km/h mit Messgerät ESO 3.0 digital mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 2 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Sangerhausen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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