Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Waiblingen-Hegnach, L 1142, Neckarstr. n. Einm. Hauptstr., FR Remseck wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 41 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Waiblingen übersandt.
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