Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde Münster, Gescherweg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 43 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Ordnungswidrigkeitenanzeige / Zeugenfragebogen
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