Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 76461, Muggensturm, Wilhelmstraße in Höhe Hausnummer 7, FR Hauptstraße mit 14 km/h, bei zulässigen 10 km/h gemessen. Festgestellt wurden 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung / Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Rastatt übersandt.
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