Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 83483, Bischofswiesen, B 20, Hauptstraße, Höhe Hs.-Nr. 36 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 14 km/h bei zulässigen 40 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor wurden 54 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Verwarnung / Anhörung
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