Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schwarzwaldstraße, auswärts, bei Hs.-Nr. 16 mit 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 42 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.

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