Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Henningsleben, Ortsdurchfahrt, B 247 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 62 km/h mit Lasermessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Verwarnung / Anhörung übersandt
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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