Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hutthurm, Höhe Einm. Sonnenhang mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandt.
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