Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sebnitz, Rosenstraße, Lange Straße Höhe Nr. 21 mit 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung / Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
übersandt.
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