Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sulzbach, A 8, i. H. Sulztalbrücke, Rtg. Zweibrücken Sulzbach, A 8, Sulztalbrücke, Zweibrücken, ,außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit , Lasermessmessverfahren mit 12 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: PoliScan FM 1 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung / Fragebogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.