Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sulzbach, A 8, i. H. Sulztalbrücke, Rtg. Zweibrücken Sulzbach, A 8, Sulztalbrücke, Zweibrücken, ,außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit , Lasermessmessverfahren mit 12 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: PoliScan FM 1 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Fragebogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.

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