Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, Berliner Straße, Rtg. Gustav-Stresemann-Ring mit 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Wiesbaden übersandt.
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