Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, linke Spur, stadteinwärts mit 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.
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