Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Menden, auf der Provinzialstr., FR Unna die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 56 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis übersandte Schriftliche Verwarnung / Halterfragebogen

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