Auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 2. Überholspur wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 14  km/h überschritten. Gemessen wurden 94 km/h mit Piezomessung mit Foto, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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