Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde außerhalb geschlossener Ortschaften in Landsberg, Stadt Landsberg, Kreuzung Spickendorf, OT Gütz, auf der B 100, Richtung Halle festgestellt. Die Radarmessung mit Frontfoto ergab 89 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung

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