Auf der BAB 100 Süd, in 10713, Berlin, Verbindungsfahrbahn von ehem. BAB 104 zur BAB 100 Süd, Süd wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 17 km/h überschritten. Gemessen wurden 77 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
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