Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Am 10.12.2015 wurde in Walperhain, auf der BAB 9, Rtg. München, bei km 167,5 bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h statt des nötigen Abstandes von 49,58 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 27,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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