Der erforderliche Abstand wurde von 51,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde am 12.11.2105 in Herbolzheim, BAB 5, km 731,000, Fahrtrichtung Ka – Ba nicht eingehalten. Der Abstand betrug bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.