Am 23.12.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 139 km/h in Mindelheim, A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 640, km 0,830 der erforderliche Abstand von 69,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Video, VKS3
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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