Am 18.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 152 km/h der erforderliche Abstand von 76,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 24, Ri Berlin, km 130.923 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim
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