Der erforderliche Abstand wurde  auf der BAB 2, RF Hannover, km 172,995 nicht eingehalten. Am 10.12.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 65,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 24,00 m gemessen. Damit betrug  der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videobandaufzeichnung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.