Am 28.01.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h der erforderliche Abstand von 55,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Steinheim/Murr, auf der BAB 81, km 555.38, Fahrtrichtung S-WÜ nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.