In Barbing, auf der A 3 Süd, Richtung Passau, Ab. 1120, in Höhe km 2,213 Sicherheitsabstand unterschritten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h und einem erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 70,5 m. Beweismittel für den begangenen Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto

verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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