Am 10.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h der erforderliche Abstand von 50,5 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dormagen auf der A 57, km 94.100, Fahrtrichtung Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis

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Bußgeldbescheid nach Unterschreitung des erforderlichen Abstandes