Am 28.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Himmelkorn, A 9, Richtung München, Abschnitt 280, km 3,990 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsytem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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