Am 23.10.2015 wurde Lengerich, BAB , km 245,790, RF Dortmund bei einer Geschwindigkeit von 134 km/h der erforderliche Abstand von 67,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS – Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt

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