Der erforderliche Abstand wurde in Seebach, auf der BAB 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1280, km 5,600 nicht eingehalten. Am 28.01.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 14,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.