Am 1.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 182 km/h der erforderliche Abstand von 91,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Thalmässing, A 9, Richtung München, Abschnitt 740, km 5,585 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Messgerät: Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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