Bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h wurde der erforderliche Abstand von 58,75  m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07613, Walpernhain, auf der A 9, Ri. München, bei Kilometer 167,5 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS Video festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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