Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bielefeld, auf der A 2, bei km 337,500, RF Dortmund nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt durch VKS -Messung mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörungsbogen
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