Am 29.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h der erforderlichen Abstand von 68 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bottrop, BABA 2, km 468,525, Rf Oberhausen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS-Messung, Bußgeld 276,00€, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24, § 25, § 25Abs 2a StVG, 12.7.3 Bkat, § 4 Abs 1 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop
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