Am 6.07.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 69 km/h der erforderlichen Abstand von 34,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Hannover, BAB 2, Richtung Dortmund, km 215, Gem. Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,33 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Messgerät Police Pilot Provida 2000. 280,00€ Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 17 OWIG, § 25 StVG, § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.3 Bkat., § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover

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Unterschreitung des erforderlichen Abstandes