Am 18.05.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h der erforderlichen Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug Idstein, BAB 3, km 130.400, FR Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Videobandaufzeichnung
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.6.1 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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