Am 18.05.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h der erforderlichen Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug Idstein, BAB 3, km 130.400, FR Köln  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Videobandaufzeichnung

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.6.1 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.