Bei einer Geschwindigkeit von 159 km/h wurde der erforderliche Abstand von 79,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Pirk, auf der A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 600, bei km 3,458 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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