Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem Kraftomnibus ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Rheurdt, auf der A 40, bei km 19,734, RF Venlo, nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit VKS-Messung
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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