In Neversdorf auf der BAB 21, Fahrtrichtung Hamburg wurde der erforderliche Abstand von 41,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von 83,00 m. um 27,50 m unterschritten. Gemessen wurden 14,00 m mit Video-Band-Aufzeichnung. Der Abstand betrug damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren.
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