Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten.Es wurde auf der BAB 2, bei km 172,995, Fahrtrichtung Hannover bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h statt des nötigen Abstandes von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 15,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Anhörung
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