Am 25.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 51,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schriesheim, auf der BAB 5, km 566,4, Fahrtrichtung KA-F nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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