Der Abstandsverstoß erfolgte im LK Ludwigslust-Parchim, auf der A 24, km 89,502, Ri. Berlin. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h der erforderliche Abstand von 68,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS – Messung

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

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