Der erforderliche Abstand wurde in Unterföhring, auf der BAB 99, RF AD Südwest, Abschnitt 420, km 4,450 nicht eingehalten. Am 25.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h statt des nötigen Abstandes von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3, mit Foto festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, §24  StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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