Der erforderliche Abstand wurde in Unterföhring, auf der BAB 99, RF AD Südwest, Abschnitt 420, km 4,450 nicht eingehalten. Am 25.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h statt des nötigen Abstandes von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3, mit Foto festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, §24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.