Am 09.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h der erforderliche Abstand von 67,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bielefeld, A 2, Richtung Dortmund, km 337,500 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld
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