Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges indem der  das Mobiltelefon oder der Höhrer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten wurde in 74842, Billigheim-Alfeld, auf der Neudenauer Straße, in Höher Kläranlage. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis übersandt.

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